Netzausfälle

Der Webseiten-Friedhof

16. Juli 2005, 3.42 Uhr von Sven Wagenhöfer

Was passiert denn eigentlich mit den ganzen alten Webseiten, also alten Designs oder Informationen, die im Lokus landen? Die sind keineswegs verschwunden - Glück gehabt, dafür gibt es das Internet-Archiv mit dem genialen Spielzeug “The Way-Back-Machine”. Mit nur einem Mausklick landen wir auf alten Versionen von neuen Seiten - und die Betreiber des Archivs in der Klagefalle. Und das nur wegen einer dummen Textdatei.


Quelle: archive.org

Die Sachlage ist schnell erklärt und eigentlich nebensächlich - Firma A verklagt Firma B mit ähnlichem Namen und ähnlichem Einsatzzweck und -ort wegen Markenschutzverletzung. Bald schon Standardware auf den Tischen der Internetrichter. Interessant ist jedoch die Vorlage der Beweise - unter denen findet sich nämlich ein Auszug aus den Internet-Archiven. Und das passt Firma B natürlich überhaupt nicht - sie schlagen zurück.

Ein Grund für die Gegenklage ist auch schnell gefunden. Stein des Anstoßes ist die robots.txt-Datei. Diese benutzen Webseitenbetreiber, um Suchmaschinen den Zugriff auf ihre Webseiten zu gestatten oder - wie bei Firma B - zu verbieten. Argumentationskette als für die Geprellten: Man habe die Datei ja auf dem Server, das Internet-Archiv habe sich also gefälligst daran zu halten. Durchaus auch nachträglich. Und da der DMCA, der Digital Millenium Copyright Act, das Umgehen von Kopierschutzmechanismen verbiete, muss die Klage Erfolg haben. Basta!

So einfach ist die Sachlage allerdings nicht. Denn was im Internet steht, ist nun mal da. Ob die Anwälte von Firma B es wollen oder nicht, jeder kann sich die im Browser angezeigten Informationen speichern - nichts anderes macht die Way-Back-Machine. Der robots.txt-Standard ist lediglich freiwillig, wird zwar von den meisten größeren Suchmaschinen respektiert - muss aber definitiv nicht. Das Internet-Archiv erklärte sogar schon vorab, dass die Unterstützung der robots.txt im eigenen System nur fehlerhaft funktioniere.

Der DMCA verbietet ausdrücklich das Umgehen von speziell gesicherten Vorrichtungen. Das wäre im Fall von Internetseiten ein Passwortschutz, das erste und einfachste Hindernis für jeden Zugriff. Nur: Dann zwar keine Suchmaschine die Seiten besuchen, normale Surfer aber auch nicht.

Müssen wir uns also Sorgen um die geliebte Way-Back-Machine machen? Ich denke nicht - denn auch wenn manche Richter durchaus Ahnungslosigkeit im Web bewiesen haben, kann der DMCA wohl nicht auf die robots.txt aufgelegt werden. Denn dann würden sich zahlreiche kleinere Crawler ebenfalls schuldig machen, diesen zu verletzen. Und kein Richter wird einen Präzedenzfall dieser Art schaffen wollen. Derweil gibt’s im Internet-Archiv genug alte Perlen auszugraben - viel Spaß dabei!

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