Schleichwerbung ist doof und verboten
29. Juli 2005, 14.32 Uhr von Peter GieseckeWenn dem Onlinemagazin ein Loch in der Kasse gähnt und der Mediaplaner einen Adlink in der Navi platzieren möchte, fallen dem Onlinevermarkter schon einmal zwei Steine vom Doppelherzen. Schließlich macht dann der Rubel wieder einen Roller. Nix da, sagt das Landgericht Berlin. Das ist Schleichwerbung. Auch in einem Onlinemedium müssen reaktionielle Inhalte und Werbung klar getrennt sein. (Az. 16 O 132/05) Via golem. Und so sieht’s aus, wie man’s nicht machen sollte. Vor dem Kadi stand allerdings nicht SpOn, sondern Bild.T-Online.de. Aber dass Schleichwerbung doof ist, wussten wir doch schon lange.








30. Juli 2005 um 03.10 Uhr
Giesecke, du überflutest meine Augen mit Rot. Kann man ja fast nicht mehr lesen. Können wir nicht einen alternativen Link-Tag mit Schleichwerbung einführen? Der könnte dann schwarz, aber unterstrichen sein. Oder so. Vielleicht kann man daraus ja auch nen Webstandard machen.